Versicherungswesen / Schadens- und Unfallangelegenheiten
Schadensstelle
Schadenersatzanspruch gegen die Stadt Bad Reichenhall
Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt Bad Reichenhall können Sie formlos schriftlich geltend machen. Wenn alle schadenrelevanten Unterlagen vorliegen, erfolgt die abschließende Bearbeitung durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Stadt für den entsprechenden Vorgang eine Versicherung abgeschlossen hat.
Die Entscheidung dieses Versicherungsunternehmens ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die Stadt Bad Reichenhall bindend.