Ladenschluss / verkaufsoffene Sonntage
In Bayern, also auch in der Stadt Bad Reichenhall, gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes.
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern
Grundsatz:
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.
Sonderöffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen:
Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden.
Verkauf von Blumen:
Nach der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen vorgehalten werden, für die Dauer von zwei Stunden, jedoch am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am Totensonntag, und am 1. Adventssonntag für die Dauer von sechs Stunden geöffnet sein.
Sonderöffnungszeiten:
Nach derzeitiger geltender Rechtslage in Bayern können befristete Ausnahmen von allgemeinen Ladenschlusszeiten nur in den engen Grenzen in Einzelfällen bewilligt werden. Es muss ein dringendes öffentliches Interesse vorliegen. Ein dringendes öffentliches Interesse besteht in etwa dann, wenn ein außergewöhnliches Bedürfnis (v.a. Versorgungsbedürfnis) der Bevölkerung vorliegt und somit abweichende Öffnungszeiten notwendig sind. Beispiele für solche Fälle sind zum Beispiel:
Versorgung einer größeren Menschenmenge mit Nahrungsmitteln in Notstandsfällen
oder bei überregionalen Großveranstaltungen mit außergewöhnlichem Besucheraufkommen