Wintersicherung der Gehwege
Auch heuer wird der Winter Bad Reichenhall sicher wieder in eine idyllische Winterlandschaft verzaubern. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Durch extreme Temperaturschwankungen gestaltet sich die ordnungsgemäße Räumung der Gehwege für die Verpflichteten oftmals sehr schwierig, so dass es teilweise zu Konfrontationen zwischen Passanten und Verpflichteten kommt.
Das Ordnungsamt der Stadt Bad Reichenhall weist deshalb darauf hin, dass die Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigten von Grundstücken laut Ordnungsstatut der Stadt verpflichtet sind, die an ihrem Grundstück angrenzenden Gehwege nach Schneefall oder bei Winterglätte (Eis-, Reif- und Schneeglätte) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Sind keine Gehwege vorhanden, so trifft dies auf die angrenzenden öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (Gehbahnen) zu. Dies gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen. Im Fußgängerbereich besteht die Wintersicherungspflicht für einen 2,50 m breiten Streifen entlang der Häuserflucht bzw. der Vorgartenlinie.
Die oben genannten Maßnahmen sind im erforderlichen Umfang an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr morgens durchzuführen und bis 20 Uhr jeden Tages so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz und für die Sicherung des Verkehrs notwendig ist.
Übrigens sind die vorgenannten Gehwege / Gehbahnen bei Glatteisbildung auch von Eis zu befreien oder mit abstumpfenden Stoffen (Sand oder Splitt) zu bestreuen. Nur bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig. Dabei ist zu beachten, dass das Streuen von Tausalz nur bis zu einer Menge von 25 g pro Quadratmeter zulässig ist. Wir bitten, dies aus Rücksicht auf Umwelt und Tiere, die unter übermäßigem Salzstreuen zu leiden haben, zu beachten. Am städtischen Bauhof in der Hallgrafenstraße 2 in Bad Reichenhall wird zu den Öffnungszeiten Sreusplitt kostenlos zur Verfügung gestellt.